Nie wieder Selbstbeteiligung bei Mietwagen & Carsharing

Die Selbstbeteiligungs-Versicherung erspart den Versicherten die bei der Vollkasko-Versicherung übliche Selbstbeteiligung und nimmt ihnen damit im Schadenfall das Risiko ab, einen (Groß-)Teil des Schadens letzten Endes selbst tragen zu müssen (bis zu 3.000 €).

Dabei spielt es keine Rolle, wie häufig Carsharing- oder Mietwagen genutzt werden: Der Versicherungsschutz gilt für ein ganzes Jahr und befreit von der Selbstbeteiligung aller in diesen Zeitraum fallenden Anmietungen.

Darüber hinaus sind Sie bei Carsharing gegen Regressforderungen durch den Kfz-Haftpflichtversicherer des Carsharing-Anbieters aufgrund grober Fahrlässigkeit bis 5.000 € versichert, was dem Höchstbetrag entspricht, den der Haftpflichtversicherer gemäß KfzPflVV (Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung) zurückfordern kann.

Sie erhalten so bei Ihrem Mietwagenanbieter in der Regel einen besseren Preis für das Anmieten eines Fahrzeugs mit Selbstbeteiligung, als wenn sie dies von vornherein ausschließen.